Mitgliedschaft

Mitgliedsbeiträge (Stand 01.02.2024)

Jahresbeiträge:

Aufnahmegebühr:        10,00 €

Erwachsene:               85,00 €

Passive Mitglieder:     18,00 €

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Auszubildende und Studenten mit Ausweis   70,00 €

Zusatzbeitrag Nichtschwimmer   20,00 €

Familienbeitrag (3. Person zahlt nur die Hälfte des Beitrags)

Auszug aus der Satzung des Nächstebrecker Turnvereins 1890 e.V

 

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die Vereinssatzung an. Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag beantragt. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

Eine Ablehnung des Antrages ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen.

Der Verein führt aktive, passive und Ehrenmitglieder.

Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Das gilt auch für den Fall ihres Ausscheidens oder Aufhebung des Vereins.

Der Verein unterscheidet in der aktiven Mitgliedschaft:

a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18, Lebensjahr

b) erwachsene Mitglieder.

 

§ 9 Beiträge

Die Beiträge werden jeweils in der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und bis spätestens 31. März des Jahres fällig. Bei Eintritt nach dem 30.06. eines Jahres wird der halbe Beitrag für dieses Jahr erhoben.

 

§ 10 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird beendet:

  1. durch freien Austritt
  2. durch Tod
  3. durch Ausschluss

Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. Er muss dem Vorstand gegenüber spätestens bis 31.Oktober schriftlich erklärt werden. Geschäftsjahr istdas Kalenderjahr.

Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden,

  1. bei Nichtzahlung der Beiträge
  2. wenn durch sein Verhalten die Interessen oder der Ruf des Vereins geschädigt werden.

Es gilt als ausgeschieden, bleibt aber dem Verein verpflichtet, alle geldlichen Pflichten für das laufende Jahr zu erfüllen.

 

Die vollständige Vereinssatzung ist im Büro (jeden Mittwoch von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr) einsehbar.